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27.01.2012 |
LDJR - OVG Berlin | Az.: OVG11N30.10
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Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg | 11. Senat | Az.: OVG 11 N 30.10 | Beschluss vom 27.01.2012
Redaktioneller Extrakt: Vor dem OVG Berlin wollte ein Waffenbesitzer die Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz erreichen. Er wertete die rechtkräftige Verurteilung wegen Vortäuschens einer Straftat bzw. Insolvenzverscheppung als Bagatelle, die eine Ausnahme von der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertige.
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26.01.2012 |
LDJR - OVG Berlin | Az.: OVG11S 27.11
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Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg | 11.Senat | Az.: OVG 11 S 27.11 | Beschluss vom 26.01.2012
Redaktioneller Extrakt: Mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Potsdam wandte sich ein Waffenbesitzer nun an das OVG Berlin. Das Verwaltungsgericht hatte die Erhebung einer Gebühr in Höhe von 75 Euro für eine verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle für rechtmäßig erachtet.
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25.01.2012 |
LDJR - VGH München (Bay) | Az.: 21ZB11.2612
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof | 21. Senat | Az.: 21 ZB 11.2612 | Beschluss vom 25.01.2012
Redaktioneller Extrakt: Der Kläger wandte sich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten, in denen insgesamt acht Waffen eingetragen sind, sowie die Ungültigkeitserklärung und Einziehung seines Jagdscheines. Ursächlich hierfür war die Annahme seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wegen verbotenen Insiderhandels.
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25.01.2012 |
LDJR - OVG Berlin | Az.: OVG11S78.11
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Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg | 11. Senat | Az.: OVG 11 S 78.11 | Beschluss vom 25.01.2012
Redaktioneller Extrakt: Vor dem OVG Berlin vertrat ein Waffenbesitzer die Auffassung, dass bei Erfüllung eines waffenrechtlichen Straftatbestandes die Regelunzuverlässigkeit aus § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG nicht einschlägig sei. Eine dahingehende Anwendung der Zuverlässigkeitsregelung würde gegen die Gesetzessystematik verstoßen.
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21.12.2011 |
LDJR - VG Freiburg (Breisgau) | Az.: 2K1301/11
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Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau) | 2. Kammer | Az.: 2 K 1301/11 | Urteil vom 21.12.2011
Redaktioneller Extrakt: Ein Jäger und Sportschütze wandte sich vor dem VG Freiburg (Breisgau) gegen die behördliche Anordnung zur Vorlage eines ärztlichen oder psychologischen Gutachtens. Seine Klage begründete der Mann damit, dass die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.
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14.12.2011 |
LDJR - VGH München (Bay) | Az.: 21CS11.2310 [+]
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof | 21. Senat | Az.: 21 CS 11.2310 | Beschluss vom 14.12.2011
Redaktioneller Extrakt: Nachdem die Waffenbehörde mit Hinweis auf die Alkoholabhängigkeit eines Jägers dessen waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen hatte, wandte sich dieser an den VGH München. Das Gericht befasst sich in seiner Entscheidung unter anderem mit der Aussagekraft von psychologischen Gutachten bei der Bewertung der jagd- und waffenrechtlichen Eignung.
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08.11.2011 |
LDJR - VG Neustadt (Weinstraße) | Az.: 5N992/11.NW
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Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) | 5. Kammer | Az.: 5 N 992/11.NW | Beschluss vom 08.11.2011
Redaktioneller Extrakt: Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße erlässt mit vorliegendem Beschluss eine Durchsuchungsanordnung für die Wohnräume eines Waffenbesitzers zum Zwecke der zwangsweisen Sicherstellung seiner Waffen, nachdem die eingeräumte Frist zur freiwilligen Abgabe verstrichen war.
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26.10.2011 |
LDJR - BVerfG Karlsruhe | Az.: 2BvR1774/10
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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe | 2. Senat 3. Kammer | Az.: 2 BvR 1774/10 | Stattgebender Kammerbeschluss vom 26.10.2011
Redaktioneller Extrakt: Das BVerfG hebt die Durchsuchungsanordnung für die Wohnräume eines Kampfsporttrainers auf, da die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung nicht erfüllt sind. So fehlte es an einer Begründung zur Erforderlichkeit einer zwangsweisen Durchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen.
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26.10.2011 |
LDJR - VG Neustadt (Weinstraße) | Az.: 5K1198/10.NW
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Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) | 5. Kammer | Az.: 5 K 1198/10.NW | Urteil vom 26.10.2011
Redaktioneller Extrakt: Mit seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass der Eigentümer einer Waffe, der 26 Jahre nach deren Sicherstellung die Herausgabe fordert, zunächst in der Nachweispflicht ist, dass sich die Waffe noch im amtlichen Gewahrsam befindet.
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25.10.2011 |
LDJR - BVerfG Karlsruhe | Az.: 2BvR2674/10
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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe | 2. Senat 3. Kammer | Az.: 2 BvR 2674/10 | Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.10.2011
Redaktioneller Extrakt: Ein Waffensammler hat gegen die strafprozessuale Durchsuchungsanordnung für seine Wohnräume mit Erfolg Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das BVerfG hob die vorinstanzlichen Beschlüsse auf und verwies die Angelegenheit zurück an das Landgericht Darmstadt.
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